Baugutachter Schramberg

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Schramberg steht Ihnen

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. kann Ihnen daher auch als behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Schramberg, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Schramberg kommen bzw. sich nicht in Schramberg auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Schramberg - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Etwa 25 Kilometer nördlich von Villingen-Schwenningen und 47 Kilometer nordöstlich von Freiburg im Breisgau, liegt die Stadt Schramberg im mittleren Schwarzwald. Nach der ca. 25 Kilometer südöstlich gelegenen Kreisstadt Rotteiler, ist Schramberg die zweitgrößte Stadt des Landkreises Rottweil und bildet ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden. Im Tal der Schiltach, das sich hier zu einem Kessel weitet, liegt die Kernstadt von Schramberg, die sogenannte „Talstadt“. Den Beinamen „Fünftälerstadt“ trägt die Stadt Schramberg, weil die Bäche Göttelbach, Kirnbach, Berneck und Lauterbach bzw. deren Täler dort münden. 

Zu Ratingen gehören sechs Stadtteile: 

  • Heiligenbronn
  • Kernstadt
  • Schönbronn
  • Sulgen
  • Tennebronn
  • Waldmössingen

Eine Vielzahl weiterer, räumlich getrennter Wohnplätze mit eigenem Namen, die oft sehr wenige Einwohner haben, sowie Wohngebiete mit eigenem Namen, deren Bezeichnung sich im Laufe der Bebauung ergeben haben und deren Grenzen dann meist nicht genau festgelegt sind, unterscheidet man noch neben den o. g. Stadtteilen. 

Wichtige Anlaufstellen:

Rathaus: 

Hauptstarße 25
78713 Schramberg

Bauamt:

Hauptstarße 25
78713 Schramberg

Amtsgericht:

Mauserstraße 28
78727 Oberndorf am Neckar

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